Plakettenhalter für § 57a und Autobahn Vignetten Halter 

Die jährlich, gesetzlich verpflichtende Fahrzeugüberprüfung gemäß §57a für Ihr einspuriges KFZ, bedingt auch stets, jährlich wiederkehrend, die physische Entfernung Ihrer nunmehr abgelaufenen §57a Prüfplakette. Denn ein Überkleben oder auch das untereinander Kleben ist nicht gestattet. Auch sind geschraubte, oder auch genietete Plakettenhalterungen (oftmals aus Metall), weil übertragbar, und vom Gesetzgeber (BMVIT) geprüft, auch gesetzlich NICHT gestattet bzw. NICHT zugelassen.

     

Fixiteasy Plakettenhalter

 

Bei der bisherigen Entfernung des „Altpickerls“ kann es aber stets, trotz höchster Sorgfalt, dennoch immer, je nach Beschaffenheit der Klebestelle mit herkömmlichen Hilfsmitteln wie Schabwerkzeug, Aceton etc. , zu unschönen Schäden wie Kratzern oder Absplitterungen an eloxierten, lackierten, aus einem Stück gegossenen, oder auch verchromten Oberflächen kommen.

Um diese Schäden, die im Falle eines späteren Wiederverkaufs Fahrzeugwert mindernd ausfallen können, zu vermeiden, bieten wir Ihnen an, die erprobte, gesetzlich seit 2011 im Bundesgesetz verankerte und somit rechtlich anerkannte Lösung FixItEasy, gleich mit dem Pickerl am Fahrzeug anzubringen und Ihnen die alte §57a Prüfplakette letztmalig sorgsam vom Fahrzeug zu entfernen, sodass Sie ab nächstem Jahr, garantiert keine Schäden mehr vorfinden werden und fortan nicht nur wie gewohnt verkehrssicher, sondern auch von nun an stets kratzerfrei unterwegs sein werden.

Bei uns erhältlich für §57a und Autobahnvignette (Jahresvignette)

FixItEasy Gebrauchsanleitung
DIE MONTAGE
FixItEasy – der Name ist Programm: Mittels verzahntem Band wird FixItEasy am Gabel- oder auch Lenkholm händisch vormontiert und anschließend mit einem Werkzeug (z.B.: Schraubenzieher) am Gabelanschlag fest verspannt. Anschließend die Überlänge mit einem scharfen Werkzeug unmittelbar am Verschluss abzwicken. Prüfplakette ("Pickerl") oder Vignette aufkleben – fertig!

Plakettenhalter
Hier können Sie sich auch ein Video anschauen ---->
  
§ 57a KFZ Pickerlhalterung

Anwendungsgebiet:
Für einspurige KFZ zur beschädigungsfreien Montage/Demontage von Plaketten auf einem Gabelholm.

Material/Farbe: Kunststoff/schwarz
Aus einem Stück gegossen, Einwegverschluss, nicht übertragbar.
Anbringung:
Die Plakette muss so am Fahrzeug angebracht sein, dass das Jahr und das Monat der vorgeschriebenen nächsten wiederkehrenden Begutachtung des Fahrzeuges durch je eine in in den zugehörigen Feldern der Plakette angebrachte Lochmarkierung deutlich sichtbar ist.
Desweiteren muss die Plakette außen am Fahrzeug fix so angebracht sein, dass ihr unterster Punkt nicht weniger als 40 cm und ihr oberster Punkt nicht mehr als 190 cm über der Fahrbahn liegt.

Das bedeutet: am Gabel- bzw. Lenkholm ausschließlich vorne rechts oder in der nähe des Scheinwerfers rechts. 
Zusatz: An einem nur schwer mit Werkzeug entfernbaren Bauteil des Fahrzeugs.
Nicht Anbringen an: Verkleidungsteile , Sturzbügel, geschraubte oder genietete Paketträger, Spiegel unsw..

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